Früher waren es Rheumadecken und Topfsets, heute werden Vitaminpräparate und Aloe-Vera-Produkte oft sehr teuer auf Kaffeefahrten verkauft.
In der Einladung zu so einer Omnibusfahrt muss deutlich auf die Verkaufsveranstaltung hingewiesen werden.
Gewinnzusagen können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eingeklagt werden.
2. Phase: Veranstaltung
Niemand muss an der Werbeveranstaltung teilnehmen. Wollen Sie in der Zeit etwas anderes unternehmen, erkundigen Sie sich vorher, wann der Bus wieder abfährt.
Sie haben einen Anspruch auf alle im Fahrpreis enthaltenen Leistungen (touristische Angebote, Waren, gastronomische Leistungen), auch wenn Sie nicht an der Verkaufsveranstaltung teilnehmen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig und verpflichtet nicht zum Kauf.
Geschenke und Sonderangebote dienen nur zur Förderung der Kauflust. Fühlen Sie sich zu keinem Kauf gedrängt!
3. Phase: Bestellung
Verträge, die auf Kaffeefahrten geschlossen wurden, können innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.
Achten Sie bei einer Bestellung besonders auf Datum und Bestellmenge. Unseriöse Veranstalter versuchen durch ein falsches Datum das Widerrufsrecht zu umgehen.
Lassen Sie sich sofort eine Durchschrift des Vertrages aushändigen. Hier muss auch stehen, wohin der Widerruf geschickt werden kann.