Recht aktuell
Neue Dienstleistungsrichtlinie
Berlin, 15. Februar 2010 - Mit dem Inkrafttreten der Dienstleistungsrichtlinie am 28.12.2009 wird es für viele Unternehmen einfacher, Dienstleistungen anzubieten – in Deutschland und europaweit. Die Erleichterungen werden dazu beitragen, dass vor allem mittelständische Dienstleistungsunternehmen ihr Potenzial in Europa künftig noch besser nutzen können.
Zu den Vereinfachungen gehört vor allem die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner. Viele Unternehmen kennen das Problem: An wen muss ich mich wenden, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten? Diese Frage stellt sich für inländische Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland oft gleichermaßen. Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern stehen den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie - auf Wunsch - alle einschlägigen, von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand abwickeln können.
Für die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich. Ihren vor Ort konkret zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner erreichen Dienstleistungsanbieter in Deutschland mit Hilfe des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichteten Portals (www.Einheitlicher-Ansprechpartner-Deutschland.de). Die Einheitlichen Ansprechpartner im europäischen Ausland sind über die Kommissionsplattform der EU zu finden.
Weitere Infos:
Wolfgang Bohle
Zur EU-Kommissionsplattform geht es
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