Recht aktuell
Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Berlin, 13. Oktober 2009 - Ein Thema, das die politischen Gremien auch nach der Bundestagswahl weiter beschäftigen wird, ist die gesetzliche Neuregelung der „Rentenversicherungspflicht für Selbstständige“.
Dabei dient der neue Begriff des „Soloselbstständigen“ in seiner rechtlichen Abgrenzung zum „Selbstständigen mit einem Auftraggeber“ bzw. zur „arbeitnehmerähnlichen Person“ nicht gerade der Erhellung. Gemeint ist damit die Gruppe der so genannten „neuen“ Selbstständigen, die im Allgemeinen auf die Verwertung ihrer eigenen Arbeitskraft angewiesen sind, die über keinen oder nur einen geringen Kapitalstock verfügen und in der Regel keine Mitarbeiter beschäftigen.
Die Gesamtzahl dieser Soloselbstständigen wird in allen einschlägigen
Veröffentlichungen mit 2,3 Millionen angegeben, was mehr als die Hälfte
der 4,4 Millionen Selbstständigen ausmache. Ihnen drohe Altersarmut,
wenn nicht schnell gehandelt werde. Daher auch die Forderungen nach
ausnahmsloser Einbeziehung aller Selbstständigen in die gesetzliche
Rentenversicherung oder gar die Fortentwicklung der Rentenversicherung
zu einer Erwerbstätigen-Versicherung.
Belastbares Zahlenmaterial darüber, wie es um die Altersvorsorge
Selbstständiger tatsächlich bestellt ist, liegt allerdings nicht vor.
Stattdessen tauchen in zahlreichen Studien zum Thema Altersarmut immer
wieder undifferenzierte Gesamtzahlen auf, die keinen Rückschluss auf
den Prozentsatz derjenigen Selbstständigen zulassen, die tatsächlich
nicht (ausreichend) fürs Alter vorgesorgt haben.
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Wie die Ergebnisse einer kürzlich durchgeführten IHK-Umfrage zur
Altersvorsorge von Existenzgründern belegen, ist der
Altersvorsorgeaufwand von Selbstständigen weitaus höher als z. B. die
Deutsche Rentenversicherung glauben machen will. Tatsächlich haben 78
Prozent der Befragten Maßnahmen zur Altersvorsorge ergriffen.
Eine Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen in der
gesetzlichen Rentenversicherung zur Vermeidung von Altersarmut
erscheint vor diesem Hintergrund unverhältnismäßig und unnötig.
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