Stellungnahme zum Grünbuch Arbeitsrecht

Nicht auf die Schnelle harmonisieren

Berlin, den 1. Februar 2007 - Mit dem Grünbuch verfolgt die EU-Kommission das Ziel, auf den europäischen Arbeitsmärkten größere Flexibilität mit größtmöglicher Sicherheit für alle zu verbinden (sog. Flexicurity). Die Intention, eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts zu bewirken und den Bedürfnissen einer raschen Veränderungen unterliegenden Arbeitsorganisation gerecht zu werden, ist zu begrüßen.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass gerade im Arbeitsrecht starke nationale Unterschiede über Jahrzehnte gewachsen sind, die sich nicht „auf die Schnelle“ harmonisieren lassen. Die ausführliche Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem hier angehängten PDF-Dokument.

Stellungnahme des Bundesverbandes Direktvertrieb und weiterer führender Wirtschaftsverbände zum Grünbuch Arbeitsrecht der Europäischen Union »

Das Arbeitsrecht  kann nicht separat betrachtet werden, sondern steht in untrennbaren Wechselwirkungen mit den sozialen Sicherungssystemen, arbeitsmarktpolitischen und sozialen Verhältnissen, die in den Mitgliedstaaten äußerst stark voneinander abweichen.

Diesen unterschiedlichen Strukturen und Ansatzpunkten der Mitgliedstaaten muss Rechnung getragen werden. Da mit der Umsetzung neuer europäischer Vorgaben in der Praxis in den seltensten Fällen Lockerungen im bisherigen nationalen Recht verbunden sind, besteht die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten, die bereits umfangreiche Arbeitnehmerschutzrechte haben, im europäischen Vergleich gegenüber denjenigen, deren Arbeitsrecht weniger eng geregelt ist, schlechter gestellt werden. Mit einer EU-Harmonisierung darf Deutschland nicht durch weitere Vorschriften belastet werden und damit im internationalen Vergleich weitere Wettbewerbsnachteile erleiden.

Wir fordern daher:

1. Mehr Flexibilität im Arbeitsrecht! Dies wichtig für Unternehmen und Arbeitnehmer, aber eine Ausweitung von Schutzrechten wird abgelehnt!

2. Keine europaeinheitliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs, mit der diese auf Personen ausgeweitet wird, die nach deutschem Recht selbständig sind!

3. Keine Ausweitung von Arbeitnehmerschutzrechten auf Selbständige!

4. Vorsicht vor Kompetenzüberschreitungen der EU!

5. Verwerfungen mit Sozial- und Steuerrecht der Mitgliedstaaten vermeiden!

Hinsichtlich der Rechtsetzungskompetenz der EG dürften Art. 94, 95 EG als allgemeine Kompetenznormen und Art. 137 ff. EG mit den dort genannten konkreten Zielsetzungen relevant sein. Hier ist zu beachten, dass dabei u. a. der Vielfalt der einzelstaatlichen Gepflogenheiten Rechnung getragen werden soll. Diese Regelungskompetenzen stehen unter dem Vorbehalt des Subsidiaritätsprinzips und der Verhältnismäßigkeit. Die Gemeinschaft soll nur tätig werden, wenn ein Problem transnationale Bedeutung hat und durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht zufrieden stellend geregelt werden kann.

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Gemeinschaftsmaßnahmen sollen den Mitgliedstaaten einen möglichst weiten Entscheidungsspielraum lassen. Die Frage der Regelungskompetenz der EU wird sich damit nach dem letztgenannten Subsidiaritätsprinzip bestimmen. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Mitgliedstaaten EU-weite Regelungen für erforderlich halten. Insgesamt erscheint uns dabei Zurückhaltung angebracht, da die Rahmenbedingungen zu unterschiedlich sind, als dass EU-weite Regelungen ohne Wettbewerbsverzerrungen und unüberwindbare Friktionen möglich sind.

Bereits die Analyse im Grünbuch zu den Anforderungen an ein modernes Arbeitsrecht ist nach unserer Meinung nicht vollständig und enthält noch nicht die richtigen Akzente. Zwar wird zutreffend festgestellt, dass der unbefristete Vollzeitarbeitsvertrag als Standardarbeitsvertrag immer mehr an Bedeutung verliert, die Gründe werden aber unseres Erachtens nicht ausreichend benannt.

Die ausführliche Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem hier angehängten PDF-Dokument.

Stellungnahme des Bundesverbandes Direktvertrieb und weiterer führender Wirtschaftsverbände zum Grünbuch Arbeitsrecht der Europäischen Union »

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