Verbraucherrecht: Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf
Berlin, den 16. Januar 2009 – Der Bundesverband Direktvertrieb, der 36 Direktvertriebsunternehmen mit einem Marktvolumen von über 2 Mrd. Euro vertritt, hat die Pläne von EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva für ein neues Verbrauchervertragsrecht grundsätzlich begrüßt. In einzelnen Punkten sieht der Bundesverband allerdings Nachbesserungsbedarf.

Wolfgang Bohle
„Der EU-Entwurf ist ein gelungener Ausgleich zwischen dem Schutz der Verbraucher und den Interessen der Wirtschaft“, so Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes, bei der Vorlage der Stellungnahme des Verbandes zum Richtlinienentwurf am Freitag in Berlin. Aus Sicht des Bundesverbandes enthält der Entwurf zahlreiche positive Neuerungen. Beispielsweise darf künftig europaweit den Vertragsparteien die Leistungserbringung während der laufenden Widerrufsfrist nicht mehr untersagt werden. „Wir freuen uns, dass die Kommission unserer Forderung gefolgt ist, denn viele Kunden wollen ihre Ware anzahlen oder bestehen auf schneller Lieferung – unabhängig von der noch laufenden Widerrufsfrist“, sagte Bohle.
Hatte es bisher in Sachen Verbraucherschutz nur Mindeststandards
gegeben, plant die EU-Kommission nunmehr außerdem eine vollständige
Harmonisierung der nationalen Regelungen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten.
Damit ist ausgeschlossen, dass einzelne Staaten Vorschriften erlassen,
die über die EU-Richtlinie hinausgehen. „Die von der EU-Kommission
geplante Vollharmonisierung dient der Weiterentwicklung des
Binnenmarktes, und ein gut funktionierender Markt ist der effektivste
Verbraucherschutz“, so Bohle.
In zwei für den Direktvertrieb zentralen Punkten sieht der
Bundesverband die Vorschläge der EU-Kommission jedoch kritisch. Beide
betreffen das Widerrufsrecht bei so genannten Haustürgeschäften. Gilt
das 14-tägige Widerrufsrecht bisher nur für unbestellte
Vertreterbesuche sowie für Dienstleistungen oder Waren mit einem Wert
von über 40 Euro, will die EU-Kommission das Widerrufsrecht nun auch
auf Bagatellkäufe von unter 40 Euro und auf bestellte Vertreterbesuche
ausdehnen.
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Aus Sicht des Bundesverbandes wäre es unverhältnismäßig, ein
Widerrufsrecht auch bei einem nur geringen Entgelt einzuräumen. Stärker
noch sind die Bedenken hinsichtlich des Widerrufsrechts beim bestellten
Vertreterbesuch, denn die EU-Kommission begründet die Notwendigkeit
eines Widerrufsrechts damit, dass im Direktvertrieb grundsätzlich
psychologischer Druck auf den Kunden ausgeübt wird.
„Dass der Direktvertrieb psychologischen Druck auf seine Kunden
ausübt, ist eine Unterstellung, die an der tagtäglichen
Vertriebsrealität völlig vorbeigeht“, begründete Bohle die ablehnende
Haltung des Bundesverbandes. „Kundenorientiertes, wettbewerbskonformes
und faires Geschäftsverhalten auf der einen Seite und geschäftlicher
Erfolg auf der anderen Seite gehen im Direktvertrieb Hand in Hand. Die
EU-Kommission unterstellt den Unternehmen der Direktvertriebsbranche
dagegen pauschal, psychologischen Druck auf ihre Kunden auszuüben, und
diskreditiert die Vertriebsform Direktvertrieb damit in
ungerechtfertigter Weise gegenüber anderen Einkaufsformen.“
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Die Kaufgewohnheiten, so Bohle weiter, hätten sich in den letzten
Jahren grundlegend verändert, nicht zuletzt durch die zunehmende
Verbreitung des Internets: „Immer mehr Verbraucher erledigen ihre
Einkäufe vom heimischen Wohnzimmer aus, sei es über die persönliche
Beratung zu Hause, übers Internet, per Katalog oder als Tele-Shopper.
Das Wohnzimmer ist längst zu einer Art Marktplatz geworden, auf dem
alle Arten von Geschäften abgeschlossen werden.“
Auch würde sich die EU-Kommission mit ihrem Entwurf selbst
widersprechen, denn sie habe schon vor Jahren festgestellt, dass der
durchschnittliche Kunde anders als noch in den 60er und 70er Jahren als
„mündiger Verbraucher“ gesehen werden muss. „Verbrau-cher sind heute
selbstbewusst, geschäftsgewandt, informiert und anspruchsvoll. Der
Direktvertrieb hat sich auf die gestiegenen Anforderungen in geradezu
vorbildlicher Weise eingestellt und bietet ein Spektrum an Service- und
Garantieleistungen, das seinesgleichen sucht“, so Bohle.
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Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V.
Der Bundesverband Direktvertrieb ist der führende Branchenverband der deutschen Direktvertriebswirtschaft und vertritt seit 1967 die Interessen namhafter Direktvertriebsunternehmen des privaten Konsumgüter- und Dienstleistungsbereichs. Zu seinen Mitgliedern zählen so bekannte Unternehmen wie AMC, AVON, Deutsche Telekom, HEIM & HAUS, LichtBlick, Mary Kay, Tupperware, Vorwerk und Yello Strom. Die Mitgliedsunternehmen haben sich zur Einhaltung von Verhaltensstandards verpflichtet, die für ein faires Miteinander im Direktvertrieb sorgen.
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