Berlin, den 6. Dezember 2007 - Der Bundesverband Direktvertrieb hat davor gewarnt, Verbraucher und Unternehmen zu bevormunden und den direkten Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen einzuschränken. Die von der EU in Aussicht gestellte Modernisierung der 1985 erlassenen Haustürrichtlinie sei zwar überfällig, jedoch müssten dabei auch die veränderten Einkaufsgewohnheiten berücksichtigt werden. „Nach über 20 Jahren ist es an der Zeit, die Richtlinie an die reale Situation von Unternehmen und Verbrauchern anzupassen“, so Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland, in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme des Verbandes zum „discussion paper“ der EU-Kommission.
Stellungnahme zur Modernisierung der EU-Haustürrichtlinie »
Die „Haustürgeschäfterichtlinie“ (85/577/EWG) vom 20. Dezember 1985 ist eine der ältesten Verbraucherschutz-Richtlinien der Europäischen Union. Ziel der Richtlinie ist es, die unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den Mitgliedsstaaten anzugleichen und den „Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Handelspraktiken bei Haustürgeschäften“ sicherzustellen. Jedoch hat sich das Bild des Verbrauchers in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich verändert.
Das heimische Wohnzimmer hat sich mehr und mehr zu einer Art „Marktplatz“ entwickelt, auf dem alle Arten von Geschäften abgeschlossen werden, so Wolfgang Bohle. „Immer mehr Verbraucher erledigen ihre Einkäufe von zu Hause aus, egal ob Kleidung, Bücher, Technik, Reisen, Versicherungen und vieles mehr. Für den Verbraucher ist es also nichts Ungewöhnliches mehr, auch außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers Geschäfte abzuschließen.“ Dabei sei der Begriff „Haustürgeschäfte“ eher irreführend: „Beim klassischen Vertreterbesuch besucht ein Außendienstmitarbeiter den potenziellen Kunden in der Wohnung oder am Arbeitsplatz und bietet ihm dort im Rahmen eines fachkundigen und individuellen Beratungsgespräches bestimmte Waren oder Dienstleistungen an. Bei der Verkaufsparty werden mehrere potenzielle Kunden gemeinsam in der Wohnung eines der Teilnehmer beraten. An der Haustür dagegen wird im Direktvertrieb weder beraten noch verkauft.“ Deshalb plädiere der Bundesverband dafür, den Begriff „Haustürgeschäfte“ in der EU-Richtlinie durch „Direktvertrieb“ zu ersetzen.
Auch gehe es an der Realität vorbei, wenn man noch immer das Bild eines besonders schutzbedürftigen Verbrauchers vor Augen habe. „Der Europäische Gerichtshof hat in seinen Entscheidungen das Verbraucher-Leitbild längst revidiert. Der mündige, informierte und verständige Verbraucher spiegelt die heutige Lebenswirklichkeit wider. Wir haben es mit Kunden zu tun, die in der Regel gut informiert sind und hohe Qualitätsansprüche haben. Sie erwarten überdurchschnittliche Serviceleistungen und möchten selbst entscheiden können, wann und wo sie einkaufen gehen.“ Der Direktvertrieb gehöre mittlerweile zu den beliebtesten Einkaufsformen. „Jeder zweite Deutsche hat schon einmal im Direktvertrieb gekauft“, erläutert Bohle. Dies sei das Ergebnis einer gemeinsam mit der Schweizer Prognos AG durchgeführten Haushaltsbefragung. Vor diesem Hintergrund sollten die Grenzen für so genannte Haustürgeschäfte auf keinen Fall enger gezogen werden.
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Insbesondere die zeitliche Einschränkung von Vertreterbesuchen - selbst dann, wenn der Vertreter auf Bestellung des Kunden kommt, wie dies von der EU-Kommission in Erwägung gezogen wird - kommt aus Sicht des Direktvertriebs nicht in Frage. Wolfgang Bohle: „Den Direktvertrieb zeitlich zu beschränken, hieße den Verbraucher zu entmündigen. Auch im Einzelhandel werden die Öffnungszeiten immer weiter liberalisiert. Ladenöffnungszeiten von 24 Stunden sind keine Seltenheit mehr – und auch im Internet kann rund um die Uhr eingekauft werden.“ Den Direktvertrieb auf bestimmte Tageszeiten zu beschränken, würde daher zu einer deutlichen Benachteiligung gegenüber anderen Vertriebswegen führen.
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Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V.
Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt seit 1967 die Interessen namhafter Direktvertriebsunternehmen des privaten Konsumgüter- und Dienstleistungsbereichs. Zu seinen Mitgliedern zählen so bekannte Unternehmen wie AVON, The Body Shop At Home, Deutsche Telekom, LichtBlick, Tupperware und Vorwerk. Die 38 Mitgliedsunternehmen haben sich zur Einhaltung von Verhaltensstandards verpflichtet, die für ein faires Miteinander im Direktvertrieb sorgen.
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