BKM Bausparkasse Mainz AG
Großer Erfolg mit Wohn-Riester "PLUS"
Mainz, den 4. Februar 2009 - Mit ihrem aktuellen Wohn-Riester-Angebot trifft die Bausparkasse Mainz (BKM) ganz offensichtlich genau den Bedarf ihrer Kunden. Das zeigen die mehr als 1.200 riestergeförderten Bausparkonten, die seit Dezember vergangenen Jahres bei dem Mainzer Institut eröffnet wurden. Überraschend kommt dieser Erfolg für die Verantwortlichen bei der BKM allerdings nicht: "Wir betonen bei unserem Wohn-Riester "PLUS" die verbraucherfreudliche Komponente der Riester-Förderung.", so BKM-Vorstandssprecher Peter Ulrich, " deshalb findet unser Angebot bei den Kunden eine sehr gute Resonanz."In der Tat kommt das Wohn-Riester-Angebot der BKM den Wünschen der
Kunden sehr entgegen. So muss der Sparer beim Wohn-Riester "PLUS" nicht
von Anfang an festlegen, wofür die staatliche Förderung schließlich
eingesetzt werden soll. Die Entscheidung, ob für Eigenheimförderung
oder monatliche Rente kann zu einem späteren Zeitpunkt getroffen
werden.
Damit entspricht der Wohn-Riester "PLUS" auch der Intention der
Riesterförderung, dem Sparer die Wahl zwischen Rente und so genannter
"steinerner" Rente zu überlassen. "Unsere Kunden können selbst
entscheiden", so Peter Ulrich, "was für ihre Altersvorsorge das Beste
ist." Was auch bedeutet, dass Wohn-Riester "PLUS" –Nutzer in Sachen
Altersvorsorge flexibel bleiben.
In jedem Fall erhält der Sparer die staatlichen Zuschüsse. Das
können bei einer fünfköpfigen Familie bis zu 978 Euro im Jahr sein.
Außerdem hat der Sparer beim Wohn-Riester "PLUS" der BKM Anspruch auf
besonders günstige Darlehenszinsen. (Aktuell: ab 1,5 % p.a. nominal,
effekt. Jahreszins: 2,58 %, bei 45 % Darlehen).
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Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Eigenanteil des Sparers,
inklusive Zulagen, vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr
betragen. Die Fördergrenze liegt bei 2100 Euro. Zusätzlich ist eine
Steuerersparnis möglich. Das Finanzamt prüft dazu die Abzugsfähigkeit
der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben. Die Riester-Förderung
erhalten alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert sind sowie deren Ehepartner. Gewährt wird die
Riester-Zulage in der Ansparphase als zusätzlicher Sparbeitrag und
während der Tilgungsphase als zusätzlicher Tilgungsbeitrag. Somit
verkürzt die Riesterzulage beim Wohn-Riester "PLUS" sowohl die Spar-
als auch die Tilgungsphase des Bausparvertrages.
Ganz aktuell hat die BKM mit dem Mainzer Baudarlehen Wohn-Riester
"PLUS" ein weiteres Riester-Angebot eingeführt. Hier können Bauherren
über ein Bausparkonto jetzt die staatliche Riesterförderung auch zur
Tilgung eines Baudarlehens einsetzen.
Weitere Informationen zu Wohn-Riester "PLUS" finden Sie
hier »
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Medienkontakt
BKM – Bausparkasse Mainz AG
Unternehmenskommunikation
Axel Kurzmann
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